Kombikurs (SBF-See und SKS in einem Kurs)
Der SBF-SEE gehört zu einem der beiden vorgeschriebenen, amtlichen Führerscheine. Das heißt jeder, der ein Sportboot mit einer Motorleistung von mehr als 11,03kW (15PS) an der Antriebswelle auf den Seeschifffahrtsstraßen fahren möchte, muss diese Fahrerlaubnis besitzen. Es gibt theoretisch keine Größenbegrenzung. Jedoch dürfen die Fahrzeuge nur zu Sport- oder Freizeitzwecken geführt werden. Der SBF See wird international anerkannt. Die praktische Ausbildung findet auf der Weser, nahe des Martinianlegers statt.
Der SKS ist zwar ein amtlicher Führerschein, aber er ist mehr oder weniger freiwillig. Nur die meisten Vercharterer von Segelyachten setzen diesen Schein voraus. Er gilt in der 12 sm Zone. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, zwischen denen zwei Jahre Zeit vergehen darf. Der SKS setzt den SBF See und einen Erfahrungsnachweis über 300 sm voraus. Der Kurs umfasst 12 Abende.
Termine & Zeiten:
Fr. 12. Mai 18:30 bis 21:30 Uhr
Sa 13. Mai 10:00 bis 17:00 Uhr
So. 14. Mai 10:00 bis 17.00 Uhr
Sa 03. Juni 10:00 bis 17:00 Uhr
So. 04. Juni 10:00 bis 17.00 Uhr
Sa 17. Juni 10:00 bis 17:00 Uhr
So. 18. Juni 10:00 bis 17.00 Uhr
Die Ausbildung umfasst unter anderem:
I Einführung in die terristrische Navigation
II. Gesetzeskunde
III. Seemannschaft
IV. Wetterkunde
VI. Gezeitenkunde
Die Ausbildung umfasst unter anderem:
I. Einführung in die terrestrische Navigation
II. Gesetzeskunde
III. Seemannschaft
IV. Wetterkunde
Ort:
In den Räumen der IBS, Dölvesstraße 8
Kursgebühr:
Theoretischer Unterricht gesamt: 495,00 Euro
Praktischer Unterricht See: 105,00 Euro
Gesamt: 600,00 Euro
Prüfungsgebühren: 145,39 Euro* (SBF-See Prüfung)
ab 244,59 Euro* (SKS Gesamtprüfung)
Gesamt: 989,98 Euro**
Optionales Unterrichtsmaterial:
Seekarte D 49 Stand 2011: 20,00 Euro (1)
Begleitheft SKS: 16,90 Euro (1)
Karte INT 1: 14,00 Euro (1)
Kartenausgaben SKS mit Prüfungsfragen: 24,90 Euro (2)
Lehrbuch Axel Bark und SBF SEE/SKS : 49,90 Euro (2)
Navigationsbesteck z.B. 29,00 Euro (1)
(1) Primärliteratur (muss zur Prüfung mitgebracht werden)
(2) Sekundärliteratur (empfohlen)
* die Prüfungsgebühr wird direkt an den Prüfungsausschuss bezahlt.
** zuzüglich Kosten für die SKS-Praxisausbildung.